Hand mit Kugelschreiber füllt Heilmitterlverordnung Muster 13 aus

Heilmittelverordnung Muster 13 – richtig abrechnen.

Aktualisiert am 23.09.2026

Lesedauer: 6 Min.
Relevant für: Heilmittel

Für die Abrechnung mit den Kostenträgern ist die korrekte Bearbeitung seitens der Leistungserbringer und eine Überprüfung der Angaben der verordnenden Ärztinnen und Ärzte notwendig. Um Absetzungen zu vermeiden sind die Vorgaben der Heilmittelrichtlinie und der Rahmenverträge zu beachten.

Heilmittelverordnung Muster 13 ist der bundeseinheitliche Verordnungsvordruck für Physiotherapie, Ergotherapie, Logopädie und Podologie – gültig seit Januar 2021 mit der neuen Heilmittel-Richtlinie. Für eine störungsfreie Abrechnung mit den gesetzlichen Kostenträgern müssen sowohl die Angaben der verordnenden Ärztin oder des Arztes als auch die Einträge des Leistungserbringers vollständig und korrekt ausgefüllt sein.

Die aktuellen Vorgaben dazu regelt die G-BA Heilmittel-Richtlinie (G-BA Richtlinien, Fassung vom 15.05.2025). Das amtliche Formular stellt die KBV als PDF bereit.

Muster 13 auf einen Blick: Gültigkeit, Fristen, Pflichtangaben

Muster 13 ist ab Ausstellung 28 Kalendertage gültig, bei dringlichem Behandlungsbedarf 14 Kalendertage. Bei besonderem oder langfristigem Heilmittelbedarf kann die Ärztin oder der Arzt Heilmittel für bis zu 12 Wochen verordnen. Rechtsgültig wird die Verordnung durch die Unterschrift der Ärztin oder des Arztes; zusätzlich bestätigt die Patientin oder der Patient mit eigener Unterschrift (Feld 22) den Erhalt der Leistung am Behandlungstag.

 

Fristen für Muster 13 im Überblick:

  • Regulärer Behandlungsbeginn: innerhalb von 28 Kalendertagen nach Ausstellung.
  • Dringlicher Behandlungsbedarf (Feld 15 angekreuzt): innerhalb von 14 Kalendertagen nach Ausstellung.
  • Besonderer/langfristiger Heilmittelbedarf: Verordnung für bis zu 12 Wochen Behandlungsdauer möglich.

Nach Ablauf der jeweiligen Frist verliert die Verordnung ihre Gültigkeit; eine Korrektur ist dann nur noch durch die Ärztin oder den Arzt möglich.

Die häufigsten Fragen unserer Kundinnen und Kunden zur neuen Heilmittel-Richtlinie und zu Muster 13 beantworten wir im Beitrag Wichtige Tipps zur Anwendung der neuen Heilmittelrichtlinie oder in unserem Whitepaper.

Abbildung Poster zur Heilmitterverordnung Muster 13
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Muster 13 sicher ausfüllen und korrekt abrechnen

Unser Whitepaper zeigt Schritt für Schritt, worauf Sie bei Heilmittelverordnungen achten müssen – für weniger Rückläufer und mehr Abrechnungssicherheit.

Vorderseite der Heilmittelverordnung Muster 13 mit nummerierten Pflichtfeldern 1 bis 18
Vorderseite der Heilmittelverordnung Muster 13 mit nummerierten Pflichtfeldern 1 bis 18

Eintragungen des Arztes prüfen (Vorderseite)

Auf der Vorderseite von Muster 13 trägt die verordnende Ärztin oder der Arzt 18 Pflichtfelder ein – die Praxis prüft diese vor Behandlungsbeginn auf Vollständigkeit und Plausibilität.
 

1. Versichertenangaben – Vollständigkeit und Richtigkeit prüfen Sie vor Behandlungsbeginn: Name, Geburtsdatum, Kassenzugehörigkeit und Versichertenstatus müssen mit der Krankenversichertenkarte übereinstimmen.

2. Betriebsstätten- und Arztnummer – BSNR und LANR müssen von der Ärztin oder vom Arzt eingetragen sein; ohne diese Angaben ist die Verordnung nicht zuzuordnen.

3. Ausstellungsdatum – Ohne Ausstellungsdatum ist die Verordnung ungültig. Fehlt es, lassen Sie es von der Ärztin oder vom Arzt mit Unterschrift und Datum der Nachtragung ergänzen.

4. Zuzahlung – Die Angabe „pflichtig" oder „frei" muss die Ärztin oder der Arzt eindeutig vorgeben. Bei Zuzahlungsbefreiung lassen Sie sich die gültige Befreiungsbescheinigung vorlegen. Weicht der tatsächliche Status von der Arztangabe ab, ergänzen Sie dies handschriftlich über dem Stempelfeld auf der Rückseite (Beispiel: „ZZ-frei ab 01.03.2026"). Mehr dazu im Beitrag zur Zuzahlung bei Heilmitteln.

5. Heilmittelbereich – Pro Verordnung ist nur ein Fachbereich zulässig: Physiotherapie, Ergotherapie, Logopädie oder Podologie.

6. Behandlungsrelevante Diagnose – Jede Verordnung benötigt mindestens eine behandlungsrelevante Diagnose, in der Regel als ICD-10-Code mit Klartext; bei extrabudgetären Verordnungen kann ein zweiter ICD-10-Code notwendig sein. Details zur Kodierung im Beitrag zum ICD-10-Diagnoseschlüssel.

7./8. Diagnosegruppe und Leitsymptomatik – Die Diagnosegruppe (z. B. WS, EX) richtet sich nach dem aktuellen Heilmittelkatalog. Zusätzlich ist die Leitsymptomatik anzugeben – buchstabenkodiert (a, b, c) oder als Klartext; bei patientenindividueller Beschreibung (8a) muss die Zuordnung zur Diagnosegruppe erkennbar sein. Zusammenhänge erklärt unser Beitrag zum Indikationsschlüssel.

9.–12. Heilmittel, Behandlungseinheiten, ergänzendes Heilmittel – Bei Physio- und Ergotherapie sind bis zu drei vorrangige Heilmittel je Verordnung möglich, bei Logopädie bis zu drei Behandlungszeiten oder Kombinationen aus Einzel- und Gruppenbehandlung. Die Behandlungsmenge darf die Höchstverordnungsmenge laut Heilmittelkatalog nicht überschreiten; bei mehreren vorrangigen Heilmitteln wird die Menge aufgeteilt. Ein ergänzendes Heilmittel ist maximal einmal und nur bis zur Summe der vorrangigen Behandlungsmenge zulässig, nicht als Doppelbehandlung. Bei besonderem oder langfristigem Heilmittelbedarf ist eine Verordnungsdauer von bis zu 12 Wochen möglich.

13. Therapiebericht – Nur erforderlich, wenn die Ärztin oder der Arzt ihn ausdrücklich anfordert.

14. Hausbesuch – Ist ein Hausbesuch medizinisch notwendig, muss „ja" angekreuzt sein; ohne Kreuz ist der Hausbesuch nicht abrechnungsfähig.

15. Dringlicher Behandlungsbedarf – Ist dieses Feld angekreuzt, muss die Behandlung innerhalb von 14 Kalendertagen beginnen; ohne Kennzeichnung gilt die reguläre Frist von 28 Kalendertagen. Nach Fristablauf verliert die Verordnung ihre Gültigkeit.

16. Therapieziele/weitere medizinische Hinweise – Kann die Ärztin oder der Arzt optional ergänzen.

17. Stempel und Unterschrift der Ärztin oder des Arztes – Zwingend erforderlich; ohne sie ist die Verordnung ungültig. Der Stempel darf auch maschinell eingedruckt sein.

18. IK des Leistungserbringers – Tragen Sie Ihre IK-Nummer auf der Vorderseite ein. Als Kundin oder Kunde der NOVENTI azh srzh zrk können Sie dieses Feld freilassen – den Eintrag übernimmt die NOVENTI azh srzh zrk für Sie.

Blankoverordnung

Bei einer Blankoverordnung trägt die Ärztin oder der Arzt in Großbuchstaben „BLANKOVERORDNUNG" ein; die Felder 9–12 (Heilmittel, Behandlungseinheiten, ergänzendes Heilmittel) bleiben leer – die Auswahl trifft die Praxis nach therapeutischer Notwendigkeit. Mehr dazu in den Beiträgen zur Blankoverordnung Physiotherapie und Blankoverordnung Ergotherapie.

Position: direkt nach Feld 9–12 in Punkt 8b.

Rückseite der Heilmittelverordnung Muster 13 mit nummerierten Pflichtfeldern 19 bis 28
Rückseite der Heilmittelverordnung Muster 13 mit nummerierten Pflichtfeldern 19 bis 28

Eintragungen des Leistungserbringers auf Muster 13 (Rückseite)

Auf der Rückseite von Muster 13 dokumentiert der Leistungserbringer 10 weitere Pflichtfelder – von der tatsächlichen Leistungsabgabe bis zur eigenen Unterschrift.

19. Datum der Leistungsabgabe – Das tatsächliche Datum der Leistungsabgabe ist Pflicht. Nachträgliche Änderungen sind nur mit erneuter Unterschrift der Patientin oder des Patienten und Angabe des Korrekturdatums zulässig.

20. Maßnahmen – Tragen Sie die Maßnahmen in verständlichem, leserlichem Wortlaut ein – mit den im Heilmittelkatalog bzw. den Rahmenverträgen vereinbarten Abkürzungen, damit die Patientin oder der Patient die erhaltene Behandlung nachvollziehen kann.21. Leistungserbringer-Kürzel – Nur einzutragen, wenn der Rahmenvertrag dies vorsieht. Ansonsten trägt die Therapeutin oder der Therapeut, die oder der behandelt hat, ihr oder sein Kürzel ein.

22. Unterschrift der oder des Versicherten – Bestätigt den Erhalt der Leistung am Behandlungstag durch die Patientin oder den Patienten oder ihre/seine Vertretung.

23. Rechnungs- und Belegnummer – Als Kundin oder Kunde der NOVENTI azh srzh zrk lassen Sie diese Felder frei – den Eintrag übernimmt die NOVENTI azh srzh zrk.

24. Behandlungsabbruch – Bei Abbruch der Behandlung tragen Sie das entsprechende Datum ein.

25. Abweichung der Frequenz/Wechsel Einzel- oder Gruppentherapie – Wird hier dokumentiert, einschließlich der Begründung nach Anlage 3 zu den Rahmenverträgen. Details zur zulässigen Korrektur im Abschnitt „Heilmittelverordnung korrigieren" weiter unten.

26. Stempel und Unterschrift des Leistungserbringers – Voraussetzung für die Abrechnung (Behandlerin/Behandler bzw. Praxisinhaberin/Praxisinhaber).

27. Positionierung – Für die Positionierung gibt es auf Muster 13 keine eigenen Felder. Bei elektronischer Datenübermittlung ist keine gesonderte Angabe nötig; ohne elektronische Übermittlung tragen Sie die Positionsnummern auf der Rückseite ein, zusätzliche Formulare sind nicht erforderlich. Nutzerinnen und Nutzer von NOVENTI Ora und azh TiM erhalten die ID automatisch aufgedruckt – auch bei Blankoverordnungen. Wie Sie Positionsnummern korrekt zuordnen, zeigt unser Beitrag zur Positionierung.

28. Werte zur Mitarbeiterstatistik – Werden weiterhin auf der Vorderseite der Verordnung angegeben.

Als Kundin oder Kunde der NOVENTI azh srzh zrk können Sie IK-Nummer (Feld 18), Rechnungs- und Belegnummer (Feld 23) sowie die Positionierung (Feld 27) freilassen – die NOVENTI azh srzh zrk übernimmt diese Einträge für Sie automatisch.

Heilmittelverordnung korrigieren: Wer darf was ändern?

Fehlende oder falsche Angaben der Ärztin oder des Arztes lassen sich in drei Kategorien korrigieren – abhängig davon, wer die Änderung vornehmen darf. Grundlage sind die Regelungen der Anlage 3 zur Heilmittel-Richtlinie sowie die rahmenvertraglichen Vorgaben.

Mit erneuter Arztunterschrift: 

  • fehlende, unvollständige oder unplausible Versichertenangaben (Feld 1)
  • Änderung des Hausbesuchs auf „ja" (Feld 14)
  • Kennzeichnung des dringlichen Behandlungsbedarfs (Feld 15)
  • fehlendes oder in der Diagnosegruppe nicht verordnungsfähiges Heilmittel (Feld 9)
  • Diagnose und Diagnosegruppe (Felder 6 und 7)
  • fehlende Anzahl der Behandlungseinheiten (Feld 10).

Im Einvernehmen mit der Ärztin oder dem Arzt:

  • Wechsel von Einzel- auf Gruppentherapie nach Zustimmung der Patientin oder des Patienten (Feld 25)
  • ergänzende Angaben zum Heilmittel (Feld 9)
  • Therapiefrequenz (Feld 12)
  • Leitsymptomatik nach Heilmittelkatalog (Feld 8)
  • Therapiebericht (Feld 13)
  • Ausschluss telemedizinischer Leistungserbringung – die einvernehmliche Änderung ist zu dokumentieren.

Information an die Ärztin oder den Arzt (keine Zustimmung erforderlich): 

  • Heilmittelbereich (Feld 5)
  • Überschreitung der Behandlungseinheiten laut Heilmittelkatalog (Feld 10)
  • Wechsel von Gruppen- auf Einzeltherapie (Feld 25)

 

Eine ausführliche Übersicht mit Beispielen bietet unser Beitrag Heilmittelverordnung korrigieren.

Was Muster 13 nicht abdeckt: BG, Z13 & Privatrezepte

Muster 13 gilt ausschließlich für Verordnungen zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung. Für Arbeits- und Wegeunfälle nutzen Ärztinnen und Ärzte das BG-Rezept, das eigene Abrechnungswege mit den Berufsgenossenschaften vorsieht. Bei zahnärztlichen Verordnungen kommt das Muster Z13 zum Einsatz. Privatversicherte erhalten ein Privatrezept ohne Kassenbindung, das direkt mit der Patientin oder dem Patienten abgerechnet wird.

Abbildung Whitepaper Einmaleins der Abrechnung
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Wissenswertes für Ihren Praxisalltag

Was Sie und Ihr Team selbst tun können, haben wir in unserem kostenfreien Whitepaper „Das Einmaleins der Abrechnung“ zusammengefasst.

Häufige Fragen zur Heilmittelverordnung Muster 13

Hier finden Sie Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um das Ausfüllen, Prüfen und Abrechnen der Heilmittelverordnung nach Muster 13.

Was ist Heilmittelverordnung Muster 13?

Muster 13 ist der bundeseinheitliche Verordnungsvordruck für Heilmittel in Physiotherapie, Ergotherapie, Logopädie und Podologie – gültig seit der Heilmittel-Richtlinie vom Januar 2021. Er dokumentiert Diagnose, verordnetes Heilmittel und Behandlungsmenge und bildet die Grundlage für die Abrechnung mit den gesetzlichen Krankenkassen.

Wie lange ist eine Heilmittelverordnung Muster 13 gültig?

Regulär muss die Behandlung innerhalb von 28 Kalendertagen nach Ausstellung beginnen, bei dringlichem Behandlungsbedarf innerhalb von 14 Kalendertagen. Bei besonderem oder langfristigem Heilmittelbedarf kann die Ärztin oder der Arzt Heilmittel für bis zu 12 Wochen verordnen.

Wie fülle ich das Muster 13 der Heilmittelverordnung aus?

Die Ärztin oder der Arzt füllt die Vorderseite mit Versichertenangaben, Diagnose, Heilmittel und Unterschrift aus (Felder 1–18). Der Leistungserbringer ergänzt auf der Rückseite Leistungsdatum, Maßnahmen und die eigene Unterschrift (Felder 19–28) – Details dazu in den Abschnitten oben.

Muss der Patient jede Behandlung unterschreiben?

Ja: Mit der Unterschrift in Feld 22 bestätigt die Patientin oder der Patient den Erhalt der Leistung am jeweiligen Behandlungstag. Ohne diese Unterschrift fehlt der Nachweis für die Abrechnung.

Was bedeutet die Abkürzung HMV?

HMV steht für Heilmittelverordnung – die gebräuchliche Kurzform für das Verordnungsformular Muster 13 im Praxisalltag.

Porträtaufnahme von Susanne Schneider, Leitung Marketing GFB, mit hellen Haaren, Brille und schwarzem Blazer.

Susanne Schneider

Als Leitung Marketing Gesundheitsfachberufe bei der NOVENTI ist Susanne Schneider unter anderem für die Aufbereitung relevanter Informationen für die unterschiedlichen Berufsgruppen verantwortlich und steht dafür stets in enger Abstimmung mit dem Kundenservice, der Produktentwicklung sowie den Markt- und Kassenreferenten.

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