
Blankoverordnung Ergotherapie: Diagnosen, Ampelsystem & Abrechnung
Aktualisiert am 23.09.2026Lesedauer: 7 Min.
Relevant für: Heilmittel
Die Blankoverordnung Ergotherapie gibt Ihnen als Therapeut:in seit dem 1. April 2024 eigenständige Entscheidungsbefugnis über Heilmittel, Frequenz und Dauer der Behandlung. Sie gilt für die Diagnosegruppen SB1, PS3 und PS4 und ist ab Ausstellungsdatum 16 Wochen gültig. Das Ampelsystem begrenzt die abrechenbaren 15-Minuten-Zeitintervalle je Phase – wird die rote Phase erreicht, greift ein 9-%-Vergütungsabschlag. Mehr dazu in diesem Artikel.

Blankoverordnung Ergotherapie auf einen Blick
Alle wichtigen Informationen zu Gültigkeit, Verantwortlichkeiten und Chancen der Blankoverordnung für die Ergotherapie.
Was ist eine Blankoverordnung in der Ergotherapie?
Eine Blankoverordnung in der Ergotherapie ist eine Heilmittelverordnung nach § 125a SGB V, bei der die Ergotherapeutin oder der Ergotherapeut – nicht die verordnende Ärztin oder der Arzt – über Heilmittel, Frequenz und Dauer der Behandlung entscheidet. Sie ist seit dem 1. April 2024 in Kraft und gilt als zweite Säule der Regelversorgung neben der klassischen Heilmittelverordnung.
Ärztinnen und Ärzte sowie Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten stellen weiterhin die Diagnose und entscheiden, dass eine ergotherapeutische Behandlung nötig ist. Bei den zugelassenen Diagnosegruppen legen sie jedoch nicht mehr fest, welche Maßnahmen im Einzelfall erfolgen, wie häufig und wie lange – diese Entscheidungen treffen Sie als Ergotherapeut:in eigenständig.
Damit erhalten Sie mehr Flexibilität: Sie können die Therapie direkt beginnen und individuell an die Bedürfnisse Ihrer Patientinnen und Patienten anpassen, ohne auf ergänzende ärztliche Festlegungen zu warten.
Die Blankoverordnung gilt aktuell für ausgewählte Diagnosegruppen in Ergotherapie und Physiotherapie; weitere Heilmittelbereiche sollen folgen. Grundlage ist eine gesetzliche Regelung, die es den Heilmittelverbänden und dem GKV-Spitzenverband erlaubt, entsprechende Verträge zu schließen. Hier finden Sie die Informationen des GKV-Spitzenverbandes.
Was kann die Ergotherapeutin/der Ergotherapeut bei einer Blankoverordnung entscheiden?
Bei der Blankoverordnung behalten Therapeutinnen und Therapeuten zwar die Grundlage einer ärztlichen Indikationsstellung und Verordnung bei, haben jedoch die eigenständige Entscheidungsgewalt über:
- Auswahl der Heilmittel
- Therapiefrequenz
- Dauer der einzelnen Behandlungstermine und
- Gesamtdauer der Therapie pro Blankoverordnung.
Durch diese Maßnahme können Therapeutinnen und Therapeuten die Therapie flexibler gestalten und somit individuell auf die Bedürfnisse der Patientinnen und Patienten eingehen. Sie übernehmen damit eine größere Verantwortung für die Versorgung, aber auch bezüglich der damit verbundenen Mengen- und Ausgabenentwicklung. (Quelle: GKV Spitzenverband 23.02.2024)
Bei welchen Diagnosen ist die Blankoverordnung Ergotherapie möglich?
Die Blankoverordnung in der Ergotherapie ist für drei Diagnosegruppen zugelassen: SB1, PS3 und PS4. Ärztinnen und Ärzte sind bei diesen drei Diagnosegruppen grundsätzlich zur Ausstellung einer Blankoverordnung verpflichtet.
Zusammen machen diese Diagnosegruppen rund 20 % des Umsatzes aller zulasten der GKV abgerechneten ergotherapeutischen Leistungen aus. Die Vertragspartner BED, DVE und GKV-Spitzenverband haben zudem Einigkeit signalisiert, die pädiatrische Versorgung perspektivisch in die Blankoverordnung zu integrieren – aktuell ist sie noch nicht eingeschlossen.
Besonderheiten gegenüber der klassischen Heilmittelverordnung: Heilmittel werden in 15-Minuten-Zeitintervallen abgegeben, die Therapiezeit je Termin beträgt mindestens 30 und höchstens 180 Minuten, für Vor- und Nachbereitung sowie Verlaufsdokumentation kann pauschal ein Zeitintervall pro Termin angesetzt werden, an einem Termin können mehrere Heilmittel erbracht werden, und pro Tag ist ein Behandlungstermin möglich.
Diagnosegruppen: Praxisbeispiele je Gruppe
SB1
Beschreibung: Erkrankungen der Wirbelsäule, Gelenke und Extremitäten mit motorisch-funktionellen Schädigungen z. B. Gonarthrose, Rückenschmerzen
Zugelassene Heilmittel: motorisch-funktionelle Ergotherapie
PS3
Beschreibung: Wahnhafte und affektive Störungen, Abhängigkeitserkrankungen z. B. Schizophrenie, affektive Störungen
Zugelassene Heilmittel: psychisch-funktionelle Ergotherapie
PS4
Beschreibung: Demenzielle Syndrome z. B. Alzheimer-Krankheit
Zugelassene Heilmittel: psychisch-funktionelle Ergotherapie, Hirnleistungstraining
Nicht sicher, ob Ihre Diagnose passt? Die drei Diagnosegruppen umfassen jeweils mehrere Krankheitsbilder – die vollständige, nicht abschließende Liste finden Sie in Anlage 1 zum Vertrag nach § 125a SGB V.
Wie sieht die Blankoverordnung aus – und wie wird sie korrekt ausgefüllt?
Für die Blankoverordnung gibt es kein eigenes Formular – es gilt das bestehende Muster 13 für Heilmittelverordnungen. Die verordnende Ärztin oder der Arzt bzw. die Psychotherapeutin oder der Psychotherapeut trägt im Feld „Heilmittel nach Maßgabe des Kataloges“ den Vermerk „BLANKOVERORDNUNG“ ein.
Alle sonst verpflichtenden Angaben auf Muster 13 gelten unverändert weiter. Die vollständige Übersicht der notwendigen Angaben hat der GKV-Spitzenverband in Anlage 3 zusammengefasst.
Checkliste „Gültige Blankoverordnung erkennen“
Gültige Blankoverordnung erkennen – das prüfen Sie beim Eingang:
- Vermerk „BLANKOVERORDNUNG“ im Feld „Heilmittel nach Maßgabe des Kataloges“ vorhanden
- Diagnose gehört zu einer der drei zugelassenen Diagnosegruppen (SB1, PS3, PS4)
- Personalien, Diagnose und die 28-Tage-Frist sind wie gewohnt ausgefüllt
- Ergänzende ärztliche Angaben zu Heilmittel, Frequenz oder Dauer können Sie ignorieren – diese Entscheidung treffen Sie

Muster 13 sicher ausfüllen und korrekt abrechnen
Unser Poster zeigt Schritt für Schritt, worauf Sie bei Heilmittelverordnungen achten müssen – für weniger Rückläufer und mehr Abrechnungssicherheit.
Wie lange ist die Blankoverordnung gültig – und wie oft kann sie ausgestellt werden?
Eine Blankoverordnung ist ab Ausstellungsdatum 16 Wochen gültig. Die Behandlung muss innerhalb von 28 Tagen nach Ausstellung beginnen, bei Dringlichkeit innerhalb von 14 Tagen.
Anders als bei der klassischen Verordnung gibt es keine feste Unterbrechungsfrist: Eine Behandlungspause von mehr als 14 Tagen ist bei der Blankoverordnung möglich, ohne dass die Verordnung automatisch ungültig wird. Eine 70-Tage-Regelung, wie sie aus anderen Verordnungsarten bekannt ist, gilt hier nicht.
Folgeverordnungen sind möglich und nicht begrenzt – die nächste Blankoverordnung beginnt jedoch erst, nachdem die vorherige 16-Wochen-Frist abgelaufen ist. Eine Wiederaufnahme der Behandlung während der laufenden Verordnung – wie sie aus der Physiotherapie bekannt ist – sieht die Blankoverordnung in der Ergotherapie nicht vor.
Parallelverordnungen für eine andere Diagnosegruppe sind zulässig, etwa wenn eine Patientin zusätzlich zu einer SB1-Behandlung eine PS3-Diagnose erhält.
Ampelsystem: Wann greift der 9-%-Abzug?
Das Ampelsystem der Blankoverordnung hat drei Phasen: grün, gelb und rot – der 9-%-Vergütungsabschlag greift ausschließlich in der roten Phase. Die Schwellenwerte in Zeitintervallen (ZI) unterscheiden sich je Diagnosegruppe (siehe Tabelle, Element 11a).
In der grünen und gelben Phase entsteht kein Vergütungsabschlag – die gelbe Phase kann jedoch dazu führen, dass die Krankenkasse informiert wird. Für Versicherte mit langfristigem Heilmittelbedarf (LHB) sowie bei besonderem Verordnungsbedarf (BVB) gilt das Ampelsystem nicht.
| Diagnosegruppe | Grün | Gelb | Rot (9-%-Abschlag) |
| SB1 | 0–128 ZI | 129–176 ZI | ab 177 ZI |
| PS3 / PS4 | 0–176 ZI | 177–200 ZI | ab 201 ZI |
Rechenbeispiel SB1: Eine Patientin erhält 2 Behandlungstermine pro Woche à 45 Minuten (= 3 Zeitintervalle pro Termin). Über die volle Gültigkeitsdauer von 16 Wochen ergibt das 16 × 2 × 3 = 96 Zeitintervalle – die Behandlung bleibt vollständig in der grünen Phase (bis 128 ZI).
Vergütung & Preisliste: Was wird bei der Blankoverordnung Ergotherapie bezahlt?
Bestehende Absätze zu Vergütung und BStabG unverändert übernehmen (inhaltlich bereits korrekt und aktuell), ergänzt um:
Neben der laufenden 15-Minuten-Vergütung sind zwei Positionsnummern für die Blankoverordnung relevant: Die Analyse des ergotherapeutischen Bedarfs zu Behandlungsbeginn wird über Pos.-Nr. 54003 abgerechnet. Bis zum 30. Juli 2026 kam zusätzlich einmalig je Verordnung die Versorgungspauschale über Pos.-Nr. 54503 hinzu – für Erstbehandlungen ab dem 30. Juli 2026 entfällt diese Pauschale (siehe oben).
Weitere abrechenbare Positionen: Schienen, thermische Anwendungen, Hausbesuch und Therapiebericht – wie bei der regulären Heilmittelverordnung.
Beispielrechnung (SB1, 16 Wochen, 96 ZI, Erstbehandlung vor dem 30.07.2026): Grundvergütung für 96 Zeitintervalle + einmalige Analyse (Pos.-Nr. 54003) + einmalige Versorgungspauschale (Pos.-Nr. 54503). Die konkrete Gesamtsumme richtet sich nach der aktuell gültigen Preisliste.
Zuzahlung bei der Blankoverordnung Ergotherapie: Was zahlen Patienten?
Patientinnen und Patienten zahlen bei der Blankoverordnung wie gewohnt 10 € Verordnungsblattgebühr plus 10 % der Gesamtkosten der Behandlung.
Eine Besonderheit: Da Frequenz und Dauer der Behandlung erst im Verlauf der Blankoverordnung feststehen, lässt sich der genaue Zuzahlungsbetrag erst am Ende der Verordnung berechnen. Klären Sie Patientinnen und Patienten deshalb bereits vor Behandlungsbeginn darüber auf, dass die Zuzahlung variabel ausfällt. Zwischenrechnungen sind möglich, wenn eine frühere Kostenübersicht gewünscht ist.
Die reguläre Zuzahlungsbefreiung gilt auch bei der Blankoverordnung unverändert. Zuzahlungsfrei bleiben zudem die Versorgungspauschale (Pos.-Nr. 54503, bis 30.07.2026), Schienen und der Therapiebericht.
Dokumentation & Rückseite korrekt führen
Die Empfangsbestätigung auf der Verordnungsrückseite tragen Sie taggleich ein – mit dem erbrachten Heilmittel im Wortlaut und den Therapieminuten, nicht den Zeitintervallen. Vor- und Nachbereitungszeit wird nicht auf der Rückseite vermerkt, sondern ausschließlich über die Abrechnungsdaten übermittelt.
Zu Beginn der Behandlung erstellen Sie verpflichtend einen Therapieplan mit Begründung. Im weiteren Verlauf dokumentieren Sie zu jedem Termin eine kurze therapeutische Begründung. Einen Therapiebericht erstellen Sie nur auf ausdrückliche ärztliche Anforderung.
Grundlagen zum Umgang mit der Blankoverordnung
Unsere Empfehlung ist, sich regelmäßig zu informieren. Kundinnen und Kunden der NOVENTI azh srzh zrk werden regelmäßig über Aktualisierungen informiert und erhalten die genaue Anleitung zur sicheren Abrechnung mit den gesetzlichen Kostenträgern.
Kommunikation mit den verordnenden Ärztinnen und Ärzten: Treten Sie mit Ihrem Arztnetzwerk in Kontakt und prüfen Sie, ob die verordnenden Ärztinnnen und Ärzte über die Möglichkeiten der Blankoverordnung Ergotherapie informiert sind. Auf der Seiter der Kassenärztlichen Vereinigung sind Informationen für Ärztinnen und Ärzte zu finden.
Blankoverordnung mit NOVENTI abrechnen: So funktioniert es
NOVENTI Ora prüft eingehende Blankoverordnungen automatisch auf eine zugelassene Diagnosegruppe – geht eine Verordnung mit nicht zugelassener Diagnosegruppe ein, schlägt das System an, bevor die Behandlung beginnt.
Die Ampelüberwachung zeigt Ihnen fortlaufend die aktuelle Phase je Verordnung an, sodass Sie rechtzeitig erkennen, wenn eine Behandlung in die gelbe oder rote Phase wechselt. Positionsnummern – inklusive der Analyse-Position 54003 und, bis zum 30.07.2026, der Versorgungspauschale 54503 – sind vorbelegt, die Zuzahlung wird automatisch berechnet. Die Abrechnung erfolgt nach Verordnungsende per DTA, die integrierte Plausibilitätsprüfung reduziert dabei den Mehraufwand gegenüber einer manuellen Kontrolle spürbar.
Häufige Fragen zur Blankoverordnung Ergotherapie (FAQ)
Hier finden Sie die wichtigsten Fragen und Antworten zum Thema Blankoverordnung in der Ergotherapie einmal zusammengefasst.
Was bedeutet eine Blankoverordnung in der Ergotherapie?
Bei einer Blankoverordnung entscheiden Sie als Ergotherapeut:in eigenständig über Heilmittel, Frequenz und Dauer der Behandlung, statt dass die verordnende Ärztin oder der Arzt diese Angaben festlegt. Grundlage ist § 125a SGB V, gültig seit dem 1. April 2024.
Wie funktioniert die Blankoverordnung in der Ergotherapie?
Die Ärztin oder der Arzt vermerkt „BLANKOVERORDNUNG“ im Heilmittelfeld des Muster 13. Ab diesem Zeitpunkt legen Sie als Therapeut:in Auswahl, Frequenz und Dauer der Behandlung selbst fest.
Wie oft darf eine Blankoverordnung in der Ergotherapie ausgestellt werden?
Es gibt keine Begrenzung der Anzahl an Folgeverordnungen. Eine neue Blankoverordnung kann jedoch erst beginnen, nachdem die 16-wöchige Gültigkeit der vorherigen abgelaufen ist.
Wie sieht eine Blankoverordnung in der Ergotherapie aus?
Es gibt kein eigenes Formular – verwendet wird das bestehende Muster 13 mit dem zusätzlichen Vermerk „BLANKOVERORDNUNG“ im Heilmittelfeld.
Wie wird eine Blankoverordnung in der Ergotherapie ausgefüllt?
Die Ärztin oder der Arzt trägt „BLANKOVERORDNUNG“ im Heilmittelfeld ein und füllt die übrigen Pflichtfelder wie gewohnt aus. Angaben zu Heilmittel, Frequenz oder Dauer sind nicht erforderlich und werden von Ihnen als Therapeut:in ergänzt.
Wie lange ist eine Blankoverordnung in der Ergotherapie gültig?
Eine Blankoverordnung ist ab Ausstellungsdatum 16 Wochen gültig, die Behandlung muss innerhalb von 28 Tagen (bei Dringlichkeit 14 Tagen) beginnen.
Bei welchen Diagnosen ist eine Blankoverordnung in der Ergotherapie möglich?
Zugelassen sind aktuell die Diagnosegruppen SB1 (Erkrankungen von Wirbelsäule, Gelenken und Extremitäten), PS3 (wahnhafte/affektive Störungen, Abhängigkeitserkrankungen) und PS4 (demenzielle Syndrome).
Was wird bei einer Blankoverordnung Ergotherapie vergütet?
Die Vergütung erfolgt in 15-Minuten-Zeitintervallen wie bei der regulären Heilmittelverordnung, ergänzt um die Analyse-Position 54003. Bis zum 30. Juli 2026 kam zusätzlich die Versorgungspauschale (Pos.-Nr. 54503) hinzu.
Wie hoch ist die Zuzahlung bei einer Blankoverordnung Ergotherapie?
Patientinnen und Patienten zahlen 10 € Verordnungsblattgebühr plus 10 % der Gesamtkosten. Der genaue Betrag steht wegen der variablen Behandlungsdauer erst am Ende der Verordnung fest.
Was passiert, wenn die rote Ampelphase erreicht wird?
Für Zeitintervalle in der roten Phase wird ein Vergütungsabschlag von 9 % fällig. Die genauen Schwellenwerte unterscheiden sich je Diagnosegruppe (siehe Tabelle im Abschnitt Ampelsystem).
Was hat sich bei der Blankoverordnung Ergotherapie geändert?
Zum 30. Juli 2026 ist das Beitragsstabilisierungsgesetz (BStabG) in Kraft getreten: Es schafft die bisherige Mehraufwandspauschale für Blankoverordnungen ab, mit Bestandsschutz für Verordnungen mit erstem Behandlungsdatum vor diesem Stichtag.
Was ist das Ampelsystem bei der Blankoverordnung Ergotherapie?
Das Ampelsystem begrenzt die je Verordnung abrechenbaren Zeitintervalle in drei Phasen (grün, gelb, rot) und soll eine unverhältnismäßige Mengenausweitung verhindern. Nur in der roten Phase entsteht ein Vergütungsabschlag von 9 %.
Ab wann genau gilt die Abschaffung der Mehraufwandspauschale?
Seit dem 30. Juli 2026. Maßgeblich ist das erste Behandlungsdatum der jeweiligen Verordnung, nicht das Ausstellungsdatum.
Kann ich die Mehraufwandspauschale noch für laufende Verordnungen abrechnen?
Ja, sofern das erste Behandlungsdatum vor dem 30. Juli 2026 liegt. Für Erstbehandlungen ab diesem Stichtag entfällt die Pauschale vollständig – die physiotherapeutische Diagnostik zählt dabei nicht als erstes Behandlungsdatum.
Fazit
Die Blankoverordnung Ergotherapie gibt Ihnen mehr therapeutische Freiheit bei den Diagnosegruppen SB1, PS3 und PS4 – verbunden mit eigener Verantwortung für Diagnosegruppen-Prüfung, Ampelüberwachung und korrekte Abrechnung. Seit dem 30. Juli 2026 entfällt zusätzlich die bisherige Mehraufwandspauschale für neue Erstbehandlungen.
Wer diese Anforderungen ohne Mehraufwand umsetzen möchte, findet in NOVENTI Ora eine Praxissoftware, die Diagnosegruppen automatisch prüft und das Ampelsystem überwacht.

Blankoverordnung Ergotherapie auf einen Blick
Alle wichtigen Informationen zu Gültigkeit, Verantwortlichkeiten und Chancen der Blankoverordnung für die Ergotherapie.

Susanne Schneider
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