
TI: Förder-Pauschalen für Physiotherapie
07.08.2025Lesedauer: 5 Min.
Relevant für: Heilmittel, Hilfsmittel
Alles, was Heilmittelerbringer jetzt wissen müssen.
Die Telematikinfrastruktur (TI) entwickelt sich zum Rückgrat des digitalisierten Gesundheitswesens. Ab dem 1. Oktober 2027 ist die Anbindung an die TI für alle Heilmittelerbringenden gesetzlich verpflichtend. Diese Veränderung bringt sowohl Herausforderungen als auch Chancen mit sich.
Die aktuell gültigen Finanzierungsvereinbarungen veröffentlicht der GKV-Spitzenverband.
Dieser Artikel beleuchtet die wichtigsten Aspekte der vom GKV Spitzenverband und den Berufsverbänden vereinbarten TI-Förderung und gibt Heilmittelerbringern eine umfassende Orientierung.
Was ist die Telematikinfrastruktur (TI)?
Die TI ist ein hochsicheres, digitales Netzwerk, das den Austausch von Gesundheitsdaten zwischen allen Akteurinnen und Akteuren im deutschen Gesundheitswesen ermöglicht. Sie dient als Basis für Anwendungen wie die elektronische Patientenakte (ePA), das E-Rezept und die Kommunikation im Medizinwesen (KIM). Ziel ist es, die Kommunikation und den Datenaustausch im Gesundheitswesen effizienter, sicherer und patientenzentrierter zu gestalten.
Gesetzliche Verpflichtung und Zeitplan
Gemäß dem Digitale-Versorgung-und-Pflege-Modernisierungs-Gesetz (DVPMG) sind ab dem 1. Oktober 2027 alle Heilmittelerbringenden zur TI-Anbindung verpflichtet. Ein wichtiger Meilenstein ist zudem die Einführung der elektronischen Verordnung (eVO) für Heilmittel nach aktuellem Stand zum 1. Januar 2027.
Finanzielle Förderung durch TI-Pauschalen
Um die Kosten zu decken, die Physiotherapeutinnen und -therapeuten durch die Einführung und Nutzung der Telematikinfrastruktur haben, gibt es eine Vereinbarung. Diese Vereinbarung legt fest, wie hoch die finanzielle Unterstützung ist und unter welchen Bedingungen sie gezahlt wird. Seit dem 1. Januar 2025 beträgt die monatliche Grundpauschale pro Praxis 207,93 Euro inkl. MwSt.. Ziel der Pauschale ist, die Kosten für die notwendige technische Ausstattung und den Betrieb der TI-Anwendungen abzudecken.
Schon gewusst?
Mit dem NOVENTI-Angebot werden durch die TI-Förderpauschale zum einen alle von NOVENTI bereitgestellten Komponenten und Dienstleistungen finanziert. Zum anderen sind auch alle weiteren förderfähigen TI-Komponenten wie der eHBA und SMC-B abgedeckt. Physiotherapiepraxen profitieren so von einer vollständigen finanziellen Entlastung (bei der Standardausstattung).
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Zusätzliche Förderungen und mögliche Kürzungen
- Theoretisch können Physiotherapiepraxen neben der Grundpauschale auch für jede/n Mitarbeiter/in mit elektronischem Heilberufeausweis (eHBA) eine Zuschlagspauschale erhalten. Die aktuellen TI-Anwendungen erfordern jedoch Stand heute lediglich einen eHBA pro Praxis.
- Praxen, die bereits vor dem 30. Juni 2023 an die TI angebunden waren und Erstattungen für Erstausstattungskosten erhalten haben, erhalten für einen Zeitraum von 30 Monaten eine um 50% reduzierte Pauschale.
- Darüber hinaus kann die Pauschale bei Nicht-Erfüllung der Fördervoraussetzungen um 50% gekürzt werden. Aktuell ist die Anwendung KIM (Kommunikation im Medizinwesen) die einzige in der Fördervereinbarung festgelegte Pflichtanwendung.
Antragstellung und Auszahlung
- Die Beantragung der TI-Pauschalen erfolgt online über das Antragsportal des GKV-Spitzenverbands.
- Im Rahmen der Antragstellung müssen folgende Informationen bereitgestellt werden:
- Konnektortyp
- Telematik-ID der SMC-B
- Installationsdatum
- Die Auszahlung durch den GKV-Spitzenverband erfolgt zum 15. des dritten Monats des Quartals, welches der Antragsstellung folgt. Beispiel: Wird die TI-Pauschale im Mai beantragt, erfolgt die erste Zahlung im September.
- Danach wird die TI-Pauschale fortlaufend zum 15. des dritten Monats des Folgequartals ausgezahlt.
- Den Refinanzierungsantrag müssen Physiotherapeutinnen und -therapeuten bis spätestens Ende des Quartals einreichen, in dem der Anschlusstag liegt.
Voraussetzungen für den Erhalt der Förderung
Für die erfolgreiche Anbindung an die TI und den Erhalt der Förderpauschalen müssen Physiotherapiepraxen bestimmte technische Voraussetzungen erfüllen:
- Nutzung der Anwendung Kommunikation im Medizinwesen (KIM) in der aktuellen Version.
- Vorhandensein eines Konnektors (vor Ort oder zentral gehostet in einem Rechenzentrum (TIaaS)) und VPN-Zugangsdienst oder einen TI-Zugang via TI-Gateway.
- eHealth-Kartenterminal(s) inklusive gSMC-KT.
- eHBA für Physiotherapeutinnen und Physiotherapeuten.
- SMC-B (Institutionsausweis).
Unterstützung durch NOVENTI
NOVENTI bietet Physiotherapiepraxen umfassende Unterstützung bei der TI-Anbindung. Dies umfasst:
- Beratung und Planung rund um die TI-Anbindung.
- Installation und Konfiguration der notwendigen Hardware und Software.
- Bereitstellung von Anleitungen und Checklisten zur Unterstützung bei der Beantragung der TI-Förderung.
- Laufender Support und Wartung.
Starker Partner – heute und morgen.
„Die TI-Anbindung mag komplex erscheinen, aber Sie sind nicht allein. NOVENTI begleitet Sie Schritt für Schritt durch den gesamten Prozess – von der ersten Beratung über die Beantragung der Förderung bis hin zum laufenden Betrieb. Mit unserer Erfahrung aus über 6.000 erfolgreich durchgeführten TI-Installationen sind wir Ihr starker und zuverlässiger Partner. Lassen Sie uns gemeinsam die digitale Zukunft Ihrer Praxis gestalten – sorgenfrei und effizient.“ Uwe Eisner, Physiotherapeut und Vertriebsleiter NOVENTI Gesundheitsfachberufe
Bedeutung der TI-Anbindung für die Zukunft
Die Anbindung an die TI ist ein wesentlicher Schritt zur Digitalisierung des Gesundheitswesens. Sie ermöglicht eine effizientere und sicherere Kommunikation, verbessert die Patientenversorgung und schafft die Grundlage für innovative Anwendungen im Gesundheitsbereich. Physiotherapiepraxen, die sich frühzeitig mit der TI-Anbindung auseinandersetzen, sind gut auf die zukünftigen Anforderungen vorbereitet.
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Susanne Schneider
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