
Rehasport: Teilabrechnung
02.07.2024Lesedauer: 1 Min.
Relevant für: Heilmittel
Bei der Teilabrechnung von Rehasport und Funktionstraining ist bei Eintragungen und Streichungen durch die Leistungserbringer einiges zu beachten. So bereiten Sie die Teilabrechnung richtig vor und vermeiden Absetzungen. Tipps für Abrechnungskundinnen und Abrechnungskunden der NOVENTI.
Unser Tipp für Abrechnungskundinnen und -kunden:
Vor allem in den Bereichen Rehasport und Funktionstraining kommt es aufgrund der Verordnungsdauer häufig zu Teilabrechnungen der Behandlungen.
Bei notwendigen Korrekturen der Behandlungsdaten durch den Leistungserbringer müssen die noch abzurechnenden Daten deutlich von den bereits abgerechnete Daten unterschieden werden, um Absetzungen zu vermeiden.

So bereiten Sie Ihre Verordnungen optimal vor
Kennzeichnen Sie deutlich welche Daten bereits abgerechnet und/oder NICHT beachtet werden sollen. s. Musterbeispiel.
Streichung der einzelnen Zeilen mit einer schwarzen Linie je Behandlungsdatum.

Vermeidung von farblicher Kennzeichnung und Querstreichung
Bitte verzichten Sie auf farbige Kennzeichnungen und Querstreichungen.
Textmarker oder ähnliches können dazu führen, dass markierte Daten als „zur Abrechnung“ verstanden werden. Nur eine Streichung zeigt, welche nicht beachtet werden sollen. s. Beispiele
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