Männliche Person trägt Umzugskartons – Symbolbild für Praxisübergabe oder Praxisverlegung: So bereiten Sie Ihre Verordnungen richtig vor

Praxisübergabe oder Praxisverlegung: So bereiten Sie Ihre Verordnungen richtig vor

30.11.2022

Lesedauer: 1 Min. 
Relevant für: Heilmittel

Bei Praxisübergabe oder Praxisverlegung ist oftmals eine gesplittete Abrechnung aufgrund der IK-Änderung während einer Behandlungsserie erforderlich. Hier erfahren Sie wie Sie Ihre Vorordnungen richtig vorbereiten.

Vor der Einreichung: Bitte beachten!

Damit wir als Ihr Abrechnungsdienstleister Ihre Belege bestmöglich verarbeiten können, bitten wir Sie, vor Einreichung der Verordnungen, folgende Tipps zu beachten: 

• Die Originalverordnung wird bis zum Datum der Übergabe über den/die „alte/n“ Praxisinhaber/in abgerechnet.

• Die Verordnungskopie wird ab dem Datum der Übergabe über den/die Praxisnachfolger/in abgerechnet.

IK Splitting: Vorbereitung der Verordnungen

Für die korrekte Vorbereitung Ihrer Verordnungen bei Praxisübergabe oder -verlegung hat unser Kundenservice für alle NOVENTI azh srzh zrk Abrechnungskunden die wichtigsten Tipps als Schritt-für-Schritt-Anleitung zusammengefasst.

Abbildung Informationsblatt Vorbereitung Ihrer Verordnungen bei Praxisübergabe oder -verlegung
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So verbessern Sie Ihre Abrechnungsqualität bei IK-Splitting

Unsere Vorlage unterstützt Sie bei einer korrekten Verordnungsübergabe im Rahmen der Praxisabgabe

Regelung in den Rahmenverträgen

Diese Regelung wird jeweils in den bisher branchenspezifischen Rahmenverträgen festgehalten: 

Sofern bei einer Praxisübernahme oder einer Praxisveräußerung oder bei einem Wechsel des zugelassenen Leistungserbringers durch die Versicherte oder den Versicherten Leistungen einer Verordnung von zwei verschiedenen Praxen in Anspruch genommen wurden, ist durch Information an die Abrechnungsstelle der jeweils zuständigen Krankenkasse die zweite Abrechnung mittels einer Verordnungskopie möglich.

Dies ist auf den beiden Verordnungen (Original und Kopie) entsprechend zu dokumentieren. Die Leistungsbestätigung muss auf der jeweils zur Abrechnung eingereichten Unterlage erfolgt sein.

Bereits abgerechnete Leistungen sind auf der Verordnungskopie durch einen Vermerk kenntlich zu machen und können nicht erneut nach Beendigung der Behandlungsserie in Rechnung gestellt werden.

Darüber hinaus sind Teilabrechnungen nicht möglich.

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