Weibliche Person tippt auf einer Tastatur – Symbolbild für ICD 10 Code und Diagnosegruppe – eine Übersicht

ICD 10 Code und Diagnosegruppe – eine Übersicht

24.07.2024 - Susanne Schneider

Lesedauer: 6 Min. 
Relevant für: Heilmittel

Welche Rolle spielen die Diagnosegruppen bei der Abrechnung? Und was hat das mit ICD 10 Codes zu tun? Antworten auf diese Fragen und ein Tool mit dem Sie die Indikationsschlüssel entziffern können finden Sie hier!

Bei der Abrechnung von Heilmitteln machen die Gesetzlichen Krankenkassen (GKV) enge Vorgaben.

Um unschöne Überraschungen bei der Abrechnung zu vermeiden, müssen Heilmittelerbringer gut informiert sein.

Grundwissen

  • Die Heilmittel-Richtlinie, die für Ärztinnen und Ärzte und Therapeutinnen und Therapeuten maßgebend ist, beinhaltet den sogenannten Heilmittelkatalog.
  • Der Heilmittelkatalog beschreibt, welche Heilmittel in einer vorgegebenen Anzahl bei welchen Diagnosen (Diagnosengruppen) angebracht sind.

Ob Physiotherapie, Ergotherapie, Logopädie oder Podologie – jeder Diagnosegruppe sind bestimmte Heilmittel zugeordnet. Nur diese können auf Basis der jeweiligen Diagnosegruppe mit den GKV abgerechnet werden.

Die Eintragung der Diagnosegruppe ist auf jeder Heilmittelverordnung zwingend erforderlich.

Diagnosefinder - Entschlüsselung leicht gemacht

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Grundlage für die Diagnosegruppe

Regulatorische Grundlage für die Diagnosegruppe ist die Heilmittel-Richtlinie. Im dazugehörigen Heilmittelkatalog sind sämtliche Diagnosegruppen aufgeführt. Daneben besteht als eigenständige Richtlinie, die Heilmittelrichtlinie Zahnärzte – inklusive Heilmittelkatalog – für die Zahnärztliche Heilmittelverordnung, welche grundlegend für vom Zahnarzt verschriebene Heilmittel ist. 

Wichtig für die Abrechnung: die Diagnosegruppe ersetzt nicht die Eintragung von Diagnose und Leitsymptomatik in der Heilmittelverordnung. Für eine reibungslose GKV-Abrechnung von Rezepten sind also alle drei Angaben obligatorisch. Darüber hinaus ist entscheidend, dass das eingetragene Heilmittel zum Indikationsschlüssel passt. 

Checkliste Diagnosegruppe

Darauf sollten Sie insbesondere achten:

  • Ist eine Diagnosegruppe eingetragen?
  • Ist die Diagnosegruppe vollständig und richtig?
  • Stimmt die Kombination aus Diagnosegruppe und ICD-10-Code(s) bzw. Diagnose?
  • Passen Diagnosegruppe und Heilmittel zueinander?
  • Bei Regelfällen: Wird die Höchstverordnungsmenge pro Verordnung eingehalten? Achtung: Bei Massagetechniken und D1 sind abweichende Verordnungsmengen in Bezug auf die Gesamtverordnungsmenge pro Verordnungsfall vorgesehen!
  • Bei Verordnungen außerhalb von Regelfällen: Ist die Diagnosegruppe in Kombination mit dem ICD-10-Code auf der Diagnoseliste zum langfristigen Heilmittelbedarf enthalten? Falls nein: Liegt eine Zustimmung durch die zuständige Krankenkasse (falls erforderlich) vor?
Darin unterscheiden sich Diagnosegruppe
und ICD-10-Codes

Auch wenn sie sich scheinbar ähneln: Diagnosegruppe und Diagnoseschlüssel , also ICD-10-Codes, sind nicht das Gleiche. "ICD" steht für International Classification of Diseases and Related Health Problems und bezeichnet eine von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) herausgegebene Klassifikation von Krankheiten und Gesundheitsproblemen. Ärztliche wie psychotherapeutische Diagnosen müssen sich nach diesem internationalen Standard richten. Die 10 steht für die aktuell gültige 10. Auflage. 

ICD-10-Codes setzen sich zusammen aus einem Buchstaben und einem Zahlencode. Ein Beispiel: Diabetes mellitus, Typ 1 mit multiplen Komplikationen (diabetisches Fußsyndrom, nicht als entgleist bezeichnet) ist codiert mit E10.74. Dabei definiert E10 „Diabetes mellitus, Typ 1“, 7 „mit multiplen Komplikationen“ und 4 „diabetisches Fußsyndrom, nicht als entgleist bezeichnet“. 

Die Diagnosegruppe fasst dagegen bestimmte Krankheitsbilder zusammen und gibt vor, welche Heilmittel in welchem Umfang verordnet werden können.

NEU: Ärztinnen und Ärzte und Physiotherapeutinnen und Physiotherapeuten können für bestimmte Diagnosegruppen der Ergotherapie sogenannte Blankoverordnungen ausstellen. Hier entscheidet die Therapeutin oder der Therapeut über das Heilmittel (nach dem Heilmittelkatalog) sowie über Dauer und Frequenz der Behandlung.

Sie sind sich nicht sicher? Wir unterstützen Sie bei der Rezeptprüfung und -abrechnung. Auf Wunsch erledigen wir den gesamten Prozess für Sie. Gerne machen wir Sie auch in unseren Abrechnungsseminaren fit für die Abrechnung:

Diagnosegruppe und ICD-10-Codes selbst prüfen

Sowohl Diagnosegruppe, als auch ICD-10-Codes oder ausgeschriebener Diagnose, müssen korrekt auf Heilmittelverordnungen eingetragen sein. Sie möchten checken, ob die Angaben vollständig und richtig sind?

Wir bieten Ihnen einen kostenfreien Service dafür! Der DiagnoseFinder im Kundenportal OnlineCenter gibt verlässlich Auskunft zu Diagnosegruppen und ICD-10-Codes. Zudem lassen sich besonderer Verordnungsbedarf und langfristiger Heilmittelbedarf mit dem DiagnoseFinder erkennen.

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Ausnahmen rund um Diagnosegruppen

Begründet eine vertragsärztliche Diagnose langfristigen Heilmittelbedarf oder besonderen Verordnungsbedarf, können andere Abrechnungsregeln gelten. 

Welche Diagnosen in Kombination mit den entsprechenden Diagnosegruppen langfristigen Heilmittelbedarf begründen können, ist festgelegt und kann in der Heilmittelrichtlinie nachgeschlagen werden – die Diagnoseliste ist als Anhang 2 beigefügt. In diesem Fall können Abweichungen hinsichtlich der Kombination aus Diagnosegruppe, Verordnungsmenge und -frequenz bestehen, welche sich auf die Abrechenbarkeit der Rezepte jedoch nicht unbedingt auswirken. Die Behandlung kann sofort begonnen werden.

Eine Genehmigung seitens der GKV ist bei gelisteten Diagnosen nicht erforderlich. Liegt dagegen eine Diagnose vor, die nicht auf der genannten Liste steht, Schwere und Langfristigkeit der Leitsymptomatik der Ärztin oder dem Arzt zufolge aber vergleichbar sind, muss die Kostenübernahme GKV-seitig genehmigt werden. Haben Heilmittelerbringer wie Physiotherapeutinnen und Physiotherapeuten, Ergotherapeutinnen und Ergotherapeuten, Logopädinnen und Logopäden oder Podologinnen und Podologen das nicht im Blick, können Rechnungskürzungen folgen.

Eine weitere Ausnahme bilden besondere Verordnungsbedarfe. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) hat eine Liste  von Erkrankungen und Schädigungen, welche besondere Verordnungsbedarfe begründen, als Anhang der Rahmenvorgaben für Wirtschaftlichkeitsprüfungen veröffentlicht.

Susanne Schneider

Seit 2014 ist die Marketing Managerin bei der NOVENTI im Markt Sonstige Leistungserbringer tätig. In enger Abstimmung mit dem Kundenservice, der Produktentwicklung und den Markt- und Kassenreferenten bereitet Susanne Schneider relevante Informationen und Beiträge für die unterschiedlichen Berufsgruppen auf.

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