GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz: Bedeutung für die Hilfsmittel-Branche

03.08.2026

Lesedauer: 6 Min. 
Relevant für: Heilmittel

Das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz (BStabG) soll die Finanzen der gesetzlichen Krankenversicherung stabilisieren. Für Heilmittelerbringerinnen und -erbringer hat das sogenannte „GKV-Sparpaket“ ganz konkrete Folgen im Praxisalltag. Wir haben für Sie zusammengefasst, was Sie jetzt wissen müssen.

Warum wurde das Gesetz beschlossen?

Die Bundesregierung reagiert mit dem Gesetz auf die angespannte Finanzlage der gesetzlichen Krankenversicherung. Nach Angaben des Bundesministeriums für Gesundheit sind die Ausgaben in den vergangenen Jahren deutlich stärker gestiegen als die beitragspflichtigen Einnahmen, weshalb die Beitragssätze ab 2027 stabilisiert werden sollen. 

Das Ziel ist also nicht nur eine kurzfristige Entlastung der Krankenkassen, sondern vor allem eine Begrenzung des Ausgabewachstums. In mehreren Leistungsbereichen soll die Kostenentwicklung deshalb stärker gebremst werden. 

Den genauen Wortlaut des Gesetzes können Sie im Bundesgesetzblatt nachlesen. 

Was bedeutet das BStabG für den Heilmittelbereich?

Für den Heilmittelbereich ist das Gesetz vor allem deshalb relevant, weil es direkt an der Vergütungsentwicklung ansetzt. Gleichzeitig verändert es die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen für Blankoverordnung, Zuzahlungen und künftige Verhandlungen zwischen Kassen und Heilmittelverbänden. Im Folgenden haben wir die wichtigsten Veränderungen und Auswirkungen zusammengefasst: 

1. Rückkehr zur strengeren Grundlohnsummenbindung

Ein zentraler Punkt ist die wieder deutlich stärkere Bindung der Vergütungsanpassungen an die Grundlohnsumme. Das bedeutet: Die Spielräume für Preissteigerungen im Heilmittelbereich werden enger, weil sich Vergütungen künftig stärker an der allgemeinen Einnahmenentwicklung der gesetzlichen Krankenversicherung orientieren. Vergütungen dürfen also nur dann erhöht werden, wenn auch die GKV-Beitragseinnahmen steigen. 

Zusätzlich wird die Obergrenze für die Vergütungssteigerung für die Jahre 2027 bis 2029 um einen Prozentpunkt abgesenkt. Für Praxen heißt das, dass Vergütungssteigerungen noch weiter hinter der tatsächlichen Kostenentwicklung zurückbleiben können. Steigende Löhne, höhere Mietkosten, Energie, Material und organisatorischer Aufwand lassen sich dadurch schwerer auffangen.
 

2. Blankoverordnung ja, versorgungsbezogene Pauschale nein

Die Blankoverordnung bleibt grundsätzlich erhalten. Der Gesetzgeber streicht jedoch die im Zusammenhang mit Blankoverordnungen vorgesehene versorgungsbezogene Pauschale (Mehraufwandspauschale).

Das ist für Heilmittelerbringerinnen und Heilmittelerbringer besonders relevant, weil Blankoverordnungen zusätzliche fachliche und organisatorische Arbeit verursachen. Dazu gehören unter anderem Befunderhebung, individuelle Therapieplanung, Verlaufskontrolle und Dokumentation. Genau dieser Mehraufwand sollte durch die Pauschale eigentlich abgefedert werden.

Wichtig für die Abrechnung:

  • Wurde die erste Behandlung vor dem 30⁠. Juli⁠ 2026 begonnen, kann die versorgungsbezogene Pauschale weiterhin abgerechnet werden.
  • Beginnt die erste Behandlung am oder nach dem 30⁠. Juli⁠ 2026, entfällt die Vergütung der versorgungsbezogenen Pauschale.
  • Betroffen sind die Positionsnummern 54503 (Ergotherapie) und 20524 (Physiotherapie).
  • Die Pauschale für die Bedarfsdiagnostik bleibt bestehen.
     

3. Höhere Zuzahlungen für Versicherte

Auch bei den Zuzahlungen gibt es eine spürbare Veränderung. Zwar bleibt der Betrag für Zuzahlungen bei 10 %, jedoch erhöht sich die Verordnungsblattgebühr zum 1. Januar 2027 von bisher 10 € auf nun 15 €. Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren bleiben weiterhin zuzahlungsfrei. Auch die bisherigen Belastungsgrenzen bleiben bestehen.

Für Praxen bedeutet das mehr Aufklärung, mehr Verwaltungsaufwand und mehr Fragen rund um Befreiungen, Zahlungsfristen und Patientinnen- und Patientenkommunikation. Für Versicherte mit regelmäßigem oder längerem Therapiebedarf kann die höhere Zuzahlung zusätzlich eine finanzielle Hürde darstellen.

Auswirkungen auf den Praxisalltag

Die beschlossenen Änderungen greifen ineinander und verschärfen die wirtschaftliche Lage im Heilmittelbereich. Weniger Verhandlungsspielraum bei der Vergütung, kein Ausgleich für den Mehraufwand bei Blankoverordnungen und höhere Zuzahlungen für Versicherte führen zusammen zu mehr Druck auf die Praxen.

Gerade für kleinere und mittelgroße Praxen kann das Folgen haben. Wenn Erlöse langsamer steigen als die Kosten, wird es schwieriger, Personal zu halten, neue Mitarbeitende zu gewinnen und in Qualität, Digitalisierung oder Praxisentwicklung zu investieren.

Wer Heilmittel verordnet und abrechnet, sollte die Entwicklung der Rahmenverträge, der Vergütungsanpassungen und der Zuzahlungsregelungen aufmerksam verfolgen. Für die Praxissteuerung wird es noch wichtiger, Auslastung, Dokumentation und Abrechnung sauber zu organisieren.

 

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Porträtaufnahme von Marketingmanagerin Lisa Barsig mit hochgesteckten, hellen Haaren und hellem Blazer vor blauem Hintergrund.

Lisa Barsig

Als Marketing Specialist der NOVENTI im Markt der Gesundheitsberufe bereitet Lisa Barsig in enger Abstimmung mit der Produktentwicklung, dem Kundenservice sowie den Markt- und Kassenreferenten relevante Informationen und Beiträge für die unterschiedlichen Berufsgruppen auf.

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