
Augenoptik eKV-Pflicht 2023
04.12.2022Lesedauer: 1 Min.
Relevant für: Heilmittel
Ab 1. Februar 2023 ist der elektronische Kostenvoranschlag eKV für Augenoptik verpflichtend. Augenoptikerinnen und Augenoptiker müssen die Kostenvoranschläge elektronisch einreichen.
Elektronische Kostenvoranschläge
Ab dem 1. Februar 2023 müssen Augenoptikerinnen und Augenoptiker Kostenvoranschläge elektronisch einreichen.
Gemäß den neuen Versorgungsverträgen mit den Krankenkassen muss die Übertragung elektronisch erfolgen. Eine Übermittlung per Fax ist nicht mehr datenschutzkonform und wird von den gesetzlichen Kostenträgern nicht mehr bearbeitet bzw. beantwortet.
Aufgrund des Schiedsspruches zu den Rahmenempfehlungen gemäß §127 Abs. 9 SGB V wird der elektronische Kostenvoranschlag für Augenoptikerinnen und Augenoptiker verpflichtend.
Wann wird ein eKV benötigt?
Ein elektronischer Kostenvoranschlag ist notwendig für:
- Augenoptikerinnen und Augenoptiker mit GKV-Zulassung
- Hilfsmittel, wie Sehhilfen, für die es keinen Vertragspreis gibt
- Hilfsmittel, die genehmigungspflichtig sind
Wie kann der eKV eingereicht werden?
Der elektronische Kostenvoranschlag unterscheidet sich nur in der Form der Einreichung vom herkömmlichen Kostenvoranschlag.
WICHTIG: Eine Einreichung per Fax oder Post ist ab 1. Februar 2023 nicht mehr zulässig.
Alle Kassen - Komplettservice für Kostenvoranschlag und eKV

Susanne Schneider
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