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Änderungsvereinbarung Podologie 2025

30.06.2025

Lesedauer: 4 Min. 
Relevant für: Heilmittel

Zum 1. Juli 2025 tritt eine zwischen dem GKV-Spitzenverband und den Podologieverbänden vereinbarte Änderungsvereinbarung in Kraft.

Neue Vergütungsätze Podologie

Zum 01. Juli 2025 werden die Vergütungssätze das erste Mal angepasst. Ausschlaggebend für die Anwendung der neuen Preise ist jeweils das Datum der einzelnen Behandlung.

Zum 01. Juli 2026 werden die Vergütungssätze erneut angepasst. Ausschlaggebend für die Anwendung der neuen Preise ist das Datum der einzelnen Behandlung. 

Als Berechnungsgrundlage für die Vergütungsanhebung dienten unter anderem der Anstieg der Inflationsrate, der Tarifabschluss im öffentlichen Dienst sowie der Gewerbemietenindex, die die reale Kostenentwicklung widerspiegeln.

Besonders berücksichtigt wurde dabei auch der Hausbesuchszuschlag.

Ab 1. Oktober: Neue Vorgaben Nagelspangenbehandlung

Ab 01. Oktober 2025 werden die Leistungen in den Diagnosegruppen UI 1 und UI 2 unter dem Begriff „Nagelspangenbehandlung“ geführt.
Eine Unterteilung in unterschiedliche Spangensysteme entfällt.

  • Die neuen Vorgaben zur Nagelspangenbehandlung greifen für alle Verordnungen ab dem Ausstellungsdatum 01.Oktober 2025.
  • Die Leistungsbeschreibung ist in der neuen Anlage 1c im Rahmenvertrag für Podologie geregelt.
  • Verordnungen, die bis einschließlich 30. September 2025 ausgestellt wurden, werden weiterhin nach den bisherigen Regelungen erbracht und abgerechnet – unabhängig davon, wann die Behandlung beginnt oder abgeschlossen wird.
  • Somit ergibt sich ab diesem Zeitpunkt eine unterschiedliche Positionierung, die in Abhängigkeit mit dem Verordnungsdatum korrekt vorzugeben ist.

Übergangsregelungen und Abrechnung Nagelspangenbehandlung
Der Zeitpunkt der Umstellung ist entscheidend und hängt vom Ausstellungsdatum der Verordnung ab: Achten Sie auf das Verordnungsdatum! 

Die Übergangsphase  bis zum 30. September 2025 gibt den Leistungserbringern Zeit, sich auf die neue Systematik einzustellen und laufende Verordnungen geordnet abzuwickeln.

Ab 1. Oktober: Neue Positionsnummern und Kürzel

Ab dem 1. Oktober gibt es zwei neue zusätzliche Positionsnummern und Kürzel.
Damit gibt es ab dem 1. Oktober nur noch folgende GKV-abrechnungsfähige Leistungen in der Podologie:

 

Heilmittelpositionsnummer  Beschreibung
Erstbefund kleinEBF klein
Erstbefund großEBF groß
KontrolleKontrolle
AbschlussAbschluss
Therapiebericht UI 2Muss nicht in den Maßnahmen angegeben werden – kein Kürzel
NagelspangenbehandlungNsp.Beh.
Aufschlag für besonderen Aufwand+15 Minuten

Für Vorordnungen bis einschließlich 30. September 2025 gilt

Wichtiger Hinweis: Verordnungen, die bis zum 30. September 2025 ausgestellt wurden, werden weiterhin nach den bisherigen Regelungen erbracht und abgerechnet.

Dies gilt unabhängig davon, wann die Behandlung beginnt oder abgeschlossen wird.

Sie müssen daher ab diesem Zeitpunkt eine unterschiedliche Positionierung in Abhängigkeit vom Verordnungsdatum beachten.

Positionierung der Leistungen in den Diagnosegruppen UI1/UI2 (Verordnungsdatum bis 30.09.2025)

 

Heilmittelpositionsnummer  Beschreibung
X8210Anpassung einer einteiligen unilateralen und bilateralen Nagelkorrekturspange, z.B. nach Ross Fraser
X8220Fertigung einer einteiligen unilateralen und bilateralen Nagelkorrekturspange, z. B. nach Ross Fraser
X8230Nachregulierung der einteiligen unilateralen und bilateralen Nagelkorrekturspange, z. B. nach Ross Fraser
X8300Vorbereitung des Nagels, Anpassung und Aufsetzen einer mehrteiligen bilateralen Nagelkorrekturspange
X8400Vorbereitung des Nagels, Anpassung und Aufsetzen einer einteiligen Kunststoff- oder Metall-Nagelkorrekturspange

Für Verordnungen ab dem 1. Oktober 2025 gilt:

  • Diese Verordnungen unterliegen vollständig den neuen Vorgaben zur Nagelspangenbehandlung.
  • Es gelten ausschließlich die neue Struktur, Terminologie und Leistungslogik der Anlage 1c.
  • Die neue Heilmittelpositionsnummer für die "Nagelspangenbehandlung" ist X8610, ergänzt durch X8620 als "Aufschlag für besonderen Aufwand".


Positionierung der Leistungen in den Diagnosegruppen UI1/UI2 (Verordnungsdatum ab 01.10.2025)

 

Heilmittelpositionsnummer  Beschreibung
X8610Nagelspangenbehandlung
X8620Aufschlag für besonderen Aufwand

Weitere Details aus der Änderungsvereinbarung

  • Kontrollleistungen: Die oft unklar gehandhabten Kontrollmaßnahmen zur Sitz- und Passgenauigkeit einer Nagelspangenbehandlung wurden konkretisiert. Die Anzahl der abrechenbaren Kontrollpositionen ist nun an die Zahl der verordneten Behandlungseinheiten gekoppelt.
  • Lokalisation: Die bisherige Regelung der Lokalisationsangabe wurde ergänzt, um Interpretationsspielräume zu schließen und die abrechnungsrelevante Angabe eindeutig zu benennen.
  • Positionstabelle: Ihre gültige Positionstabelle wurde bereits angepasst und steht unseren Kundinnen und Kunden im Kundenportal OnlineCenter in der Rubrik „Preislisten“ zur Verfügung.

Fazit

Diese umfassenden Änderungen sollen den administrativen Aufwand in der Praxis reduzieren und die Abrechnung der Nagelspangenbehandlung vereinfachen.

Susanne Schneider

Seit 2014 ist die Marketing Managerin bei der NOVENTI im Markt Sonstige Leistungserbringer tätig. In enger Abstimmung mit dem Kundenservice, der Produktentwicklung und den Markt- und Kassenreferenten bereitet Susanne Schneider relevante Informationen und Beiträge für die unterschiedlichen Berufsgruppen auf.

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