
Versorgungszeitraum bei Hilfsmittel-Verordnungen
01.02.2024Lesedauer: 2 Min.
Relevant für:Hilfsmittel
Bei der Abrechnung der Hilfsmittelversorgung ist ein häufiger Absetzungsgrund ein Fehler bei der Angabe des erforderlichen Versorgungszeitraums.
Das sollten Leistungserbringer beachten
Bei bestimmten Hilfsmittelverordnungen müssen für die Abrechnung mit den Kostenträgern auch die Versorgungszeiträume angegeben werden. Die Regelung zu welcher Position/Artikel/Hilfsmittelkennzeichen ein Versorgungszeitraum gefordert wird, ist in den Vertragsunterlagen/Preislisten mit den Kostenträgern definiert und kann dort nachgelesen werden.
Tipp: Prüfen Sie ob ein Versorgungszeitraum für die Abrechnung des Hilfsmittels erforderlich ist.
Angabe des Versorgungszeitraums auf der Hilfsmittel-Verordnung
Leistungserbringer können auf der Vorderseite des Muster 16 direkt zur Verordnungsangabe der Ärztin/des Arztes einen schriftlichen Hinweis mit „Zeitraum Monat/Jahr“ oder „TT.MM.JJJJ-TT.MM.JJJJ“ handschriftlich oder aufgedruckt nachtragen.
Angabe des Versorgungszeitraums auf Rechnung und Lieferschein
Leistungserbringern wird empfohlen, den Versorgungszeitraum auch auf der Rechnung bzw. dem Lieferschein zum verordneten Hilfsmittel aufzuführen. Nutzen Sie hierfür direkt die Bezeichnung „Versorgungszeitraum TT.MM.JJJJ-TT.MM.JJJJ"
Information für NOVENTI Kundinnen und Kunden – Rücksendung bei fehlendem Versorgungszeitraum
Ab dem 1. April 2024 senden wir Verordnungen bei denen ein Versorgungszeitraum von den Kostenträgern gefordert ist, dieser aber nicht angegeben wurde, an unsere Kundinnen und Kunden zurück, um Absetzungen zu vermeiden.

Susanne Schneider
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