
Logopädie Vergütungsvereinbarung – neue Preisliste
01.09.2022Lesedauer: 3 Min.
Relevant für: Heilmittel
Ab dem 1. September 2022 gilt eine neue Preisliste für den Heilmittelbereich der Stimm-, Sprech-, Sprach - und Schlucktherapie. Telemedizinische Leistungen sind wieder GKV-Regelleistungen. Es greift die Übergangsänderungsvereinbarung zum Vertrag nach § 125 Abs. 1 SGB V über die Versorgung mit Leistungen der Stimm-, Sprech-, Sprach- und Schlucktherapie und deren Vergütung.
Leistungen der Stimm-, Sprech-, Sprach- und Schlucktherapie und deren Vergütung
Ab dem 1. September 2022 greift die Übergangsänderungsvereinbarung zum Vertrag nach § 125 Abs. 1 SGB V über die Versorgung mit Leistungen der Stimm-, Sprech-, Sprach- und Schlucktherapie und deren Vergütung:
• Es gilt eine neue Preisliste für den Heilmittelbereich der Stimm-, Sprech-, Sprach- und Schlucktherapie.
• Telemedizinische Leistungen können mit der GKV abgerechnet werden.
Die Übergangsänderungsvereinbarung ermöglicht es Logopädinnen und Logopäden, ab dem Behandlungsdatum 1. September 2022 wieder telemedizinische Leistungen zu Lasten der GKV zu erbringen, obwohl das Schiedsverfahren noch nicht abgeschlossen ist. Die Vereinbarung stellt zunächst nur eine befristete Einigung zwischen den Vertragspartnern dar, die bis zur endgültigen Festsetzung der Vertragsinhalte durch die Schiedsstelle gelten.
Zuzahlungstabelle
Unser Kundenservice hat die aktuelle Preisliste für NOVENTI-Abrechnungskunden aufgeschlüsselt und notwendige Informationen für Sie detailliert dokumentiert. NOVENTI Kundinnen und Kunden können Ihre Zuzahlungstabellen im OnlineCenter in der Rubrik "Preislisten" abrufen.
Was ist bei der neuen Preisliste zu beachten?
- Das Trennkriterium dieser neuen Preisliste ist Splitting.
- Ausschlaggebend für die Anwendung der neuen Preise ist das Datum der einzelnen Behandlung (Splitting).
Für Behandlungen, die ab dem 1. September 2022 durchgeführt werden, sind die neuen Preise abzurechnen.
Neue Positionsnummern
| X3122 | Einzel-Therapie (telemedizinische Leistungserbringung) Regelbehandlungszeit: 30 Minuten |
| X3123 | Einzel-Therapie (telemedizinische Leistungserbringung) Regelbehandlungszeit: 45 Minuten |
| X3124 | Einzel-Therapie (telemedizinische Leistungserbringung) Regelbehandlungszeit: 60 Minuten |
| X3240 | Gruppen-Therapie 2 Patientinnen und/oder Patienten, je Patientin oder Patient (telemedizinische Leistungserbringung) Regelbehandlungszeit: 45 Minuten |
| X3243 | Gruppen-Therapie 2 Patientinnen und/oder Patienten, je Patientin oder Patient (telemedizinische Leistungserbringung) Regelbehandlungszeit: 90 Minuten |
| X3242 | Gruppen-Therapie 3-5 Patientinnen und/oder Patienten, je Patientin oder Patient (telemedizinische Leistungserbringung) Regelbehandlungszeit: 45 Minuten |
| X3244 | Gruppen-Therapie 3-5 Patientinnen und/oder Patienten, je Patientin oder Patient (telemedizinische Leistungserbringung) Regelbehandlungszeit: 90 Minuten |
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