
Arbeitszeiterfassung im Gesundheitswesen
01.11.2023Lesezeit: 5 Min.
Relevant für: Heilmittel
Was Arbeitgeber über die Arbeitszeiterfassung im Gesundheitswesen wissen müssen – die Verpflichtung zur Erfassung der Arbeitszeiten gilt für alle Arbeitgeber. Was ist zu beachten und wie ist mit flexiblen Arbeitszeiten, Schichtarbeit und mobilem Arbeiten umzugehen?
Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH)
Was Arbeitgeber wissen müssen: Seit dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) im Mai 2019 sind Unternehmen in der EU verpflichtet, die Arbeitszeit ihrer Beschäftigten systematisch, lückenlos und objektiv zu erfassen. In Deutschland wurde diese Pflicht durch ein Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG) im September 2022 bestätigt.
Für Unternehmen im Gesundheitswesen, die oftmals mit flexiblen Arbeitszeitmodellen und Schichtarbeit arbeiten, stellt dies eine besondere Herausforderung dar. Denn die Arbeitszeiterfassung muss nun auch für Tätigkeiten im Homeoffice und mobilen Arbeiten erfolgen.
Was ist bei der Arbeitszeiterfassung zu beachten?
Die Arbeitszeiterfassung muss folgende Kriterien erfüllen:1
Sie muss systematisch erfolgen, d.h., sie muss für alle Beschäftigten einheitlich und nachvollziehbar sein.
2
Sie muss lückenlos erfolgen, d.h., alle Arbeitsstunden müssen erfasst werden.
3
Sie muss objektiv erfolgen, d.h., die erfassten Daten müssen frei von Manipulationen sein.
Welche Möglichkeiten der Arbeitszeiterfassung gibt es?
Es gibt verschiedene Möglichkeiten, die Arbeitszeiterfassung zu realisieren. Möglich sind:
- Handschriftliche Erfassung: Diese Methode ist zwar einfach und kostengünstig, aber sie ist nicht lückenlos und objektiv.
- Elektronische Erfassung: Diese Methode ist zuverlässiger und kann auch mobile Arbeitszeiten erfassen.
Welche Lösung ist die richtige?
Die richtige Lösung hängt von der Größe des Unternehmens, der Art der Tätigkeit und den individuellen Anforderungen ab. Für kleine Unternehmen mit wenigen Beschäftigten kann eine manuelle Erfassung ausreichend sein.
Für größere Unternehmen mit komplexen Arbeitszeitmodellen ist eine elektronische Erfassung empfehlenswert und ab 10 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern verpflichtend.
Vorteile der elektronischen Arbeitszeiterfassung
Die elektronische Arbeitszeiterfassung bietet für Arbeitgeber und Arbeitnehmer folgende Vorteile:
- Effizienz: Die Datenerfassung ist automatisiert und zeitsparend.
- Transparenz: Die Arbeitszeiten sind für alle Beteiligten plausibel nachvollziehbar.
- Flexibilität: Die Arbeitszeiterfassung kann an die individuellen Anforderungen angepasst werden.
Die Arbeitszeiterfassung ist eine wichtige Voraussetzung für den Schutz der Beschäftigten und die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften.
Für Unternehmen im Gesundheitswesen ist es daher wichtig, eine geeignete Lösung für die Arbeitszeiterfassung zu finden.
Die passende Lösung für die Arbeitszeiterfassung
NOVENTI Flex ist die digitale Lösung, die Unternehmen dabei unterstützt, diese gesetzliche Pflicht zu erfüllen.
Folgende Module decken dabei alle Anforderungen der Arbeitszeiterfassung ab:
Einsatzplanung und -kommunikation: Mit nTeam können Unternehmen Dienstpläne erstellen, Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern diese automatisch zusenden und Arbeitszeitkonten führen.
Zeiterfassung: nTime ermöglicht eine flexible und ortsunabhängige Zeiterfassung.
Abwesenheiten: nAway unterstützt die Verwaltung von Abwesenheiten wie Urlaube oder Krankheiten.
Arbeitszeiterfassung – Datenschutz und Rechssicherheit
Bei der Arbeitszeiterfassung werden personenbezogene Daten der Beschäftigten erhoben. Dementsprechend müssen die Datenschutzregeln der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) dringend beachtet werden.
Sollten sich Unternehmen für eine digitale Arbeitszeiterfassung entscheiden, ist die Wahl einer Lösung, die alle gesetzlichen und datenschutzrechtlichen Anforderungen erfüllt besonders wichtig.
Effizient und rechtssicher: NOVENTI Flex erfüllt alle gesetzelichen und datenschutzrechtlichen Anforderungen der Arbeitszeiterfassung.

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Susanne Schneider
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