Angaben zu Kostenträgern und Versichertem

Abrechnung Muster 56 Rehasport Funktionstraining
23.05.2023Lesedauer: 5 Min.
Relevant für: Heilmittel
Seit 1. Januar 2023 gilt ein neues Muster 56 zur Abrechnung von Rehabilitationssport (Rehasport) und Funktionstraining mit gesetzlichen Kostenträgern.
Überarbeitung der Rahmenvereinbarung
Im Zuge der Überarbeitung der Rahmenvereinbarung wurde das Muster 56 durch den GKV-Spitzenverband und die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) angepasst. Das neue Verordnungsformular (Muster 56) für Rehabilitationssport und Funktionstraining ist seit dem 1. Januar 2023 gültig.
Die Anpassungen standen unter anderem auch mit den gesetzlichen Änderungen durch das Bundesteilhabegesetz (BTHG) zusammen.
Unser Kundenservice hat alle wichtigen Neuerungen für NOVENTI-Abrechnungskunden aufgeschlüsselt und notwendigen Informationen für Sie detailliert dokumentiert.

Betriebsstätten und Arztnummer
Ausstellungsdatum
Auswahl Rehabilitationssport oder Funktionstraining
ICD-10-Code
Muster 56 - Vorderseite prüfen
Bei Erhalt der Verordnung auf dem Muster 56 sind die Angaben der/des verordnenden Ärztin/Arztes auf der Vorderseite auf Vollständigkeit und Korrektheit zu prüfen.
Sollten Angaben fehlerhaft oder nicht vorhanden sein, müssen diese ggfs. korrigiert oder nachgetragen werden, um Absetzungen seitens der Kostenträger vorzubeugen.
- Angaben zu Kostenträgern und Versichertem
- Betriebsstätten und Arztnummer
- Ausstellungsdatum
- Auswahl Rehabilitationssport oder Funktionstraining
- ICD-10-Code
Rehasport-Teilnahmebestätigung korrekt ausfüllen
Auf den aktuell gültigen Teilnahmebestätigungen muss für eine problemlose Abrechnung auf die Vollständigkeit der Angaben geachtet werden.
- Angaben und Bestätigung der Versicherten/des Versicherten
- Teilnahmebestätigung
- Bestätigung des Übungsleiters
- Abrechnungspositionsnummer
- Anzahl der Übungsveranstaltungen
Unser Tipp: NOVENTI myYOLO ermöglicht digitale Teilnehmerunterschriften!
Die wichtigsten Informationen im Überblick
- Verordnungsrelevante Diagnosen und Nebendiagnosen: Die Angabe der verordnungsrelevanten Diagnosen und Nebendiagnosen erfolgt künftig von ICD-10-GM-Codes.
- Neues Ankreuzfeld für erhöhten Teilhabebedarf: Neues Ankreuzfeld für erhöhten Teilhabebedarf für schwerstbehinderte Menschen (z. B. Blindheit, Doppelamputation oder Hirnverletzungen).
- Empfohlene Anzahl an Übungseinheiten: Die Anzahl der Übungseinheiten wird pro Woche getrennt nach Rehasport und Funktionstraining angegeben.
- Verordnung von Herzsport bei Herzinsuffizienz: Das Angebot für Menschen mit chronischen Herzerkrankungen wird um sogenannte Herzinsuffizienzgruppen erweitert.
- Erst- und Folgeverordnungen von Herzsport:
Erstverordnung: 90 Übungseinheiten in 24 Monaten;
Folgeverordnung: 45 Übungseinheiten in 12 Monaten (Belastungsgrenze von weniger als 1,4 Watt je kg Körpergewicht).
Stichtagsregelung 1. Januar 2023
Die Einführung des neuen Formulars erfolgt zum 1. Januar 2023.
Alte Formulare, Muster 56 dürfen dann nicht mehr verwendet werden. Bis 31. Dezember 2022 ausgestellte Verordnungen behalten für den Antrag auf Genehmigung bei der Krankenkasse ihre Gültigkeit.
Übergangsfristen Muster 56
Die Übergangsfristen für die Umstellung auf das neue Muster 56 sind nicht einheitlich geregelt. Wann können die alten Muster noch eingelöst werden und bis wann? Das haben die Kassen unterschiedlich festgelegt.
RehaSport Deutschland e.V. hat eine Übersicht zu den Übergangsregelungen erstellt.
So rechnen Sie Rehasport richtig ab
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Bitte füllen Sie das Formular aus. Sie erhalten das aktuelle Poster als PDF-Datei direkt zum Download per E-Mail.

Susanne Schneider
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